Prüfungsordnung (Stand Okt. 2004)
Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den
Hundehalter BH/VT
Alle
Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten
der Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der
Vorführung und deren Beurteilung sind nachstehend genauer beschrieben.
Die
Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die
gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei
der BH/VT die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit nicht stattfindet. Zur
Vorführung in den Sparten FH, VPG, IPO, RTP, Agility
und Obedience ist der Nachweis der BH/VT
erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH/VT sind
ausschließlich LR aus den Bereichen VPG, Agility und Obedience, die auf einer Richterliste eines AZG-Mitgliedsvereines stehen. Das Prüfungsergebnis ist in
dem entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken.
BH-Prüfungen
werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss VPG/Agility/Obedience) angehörenden
Verein/Verband abgelegt wurden.
Die
Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind
den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn
der ausrichtende VDH-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die
Mitgliedsverbände sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen
sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die
Sachkundeprüfung analog der Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer Termingeschützten
Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen bereits erfolgreich
abgelegt haben, oder Hundehalter, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde
vorlegen.
Teilnehmer,
die erstmalig in einer VDH Begleithundprüfung starten und den entsprechenden
Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem
amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu
stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden.
Zugelassen
sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter
beträgt fünfzehn Monate.
Um
eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in
der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten
kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B. VPG, FH, BH, RTP) an den
Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen
Leistungsrichter (LR) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach
der Meldezahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht
überschreiten darf (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen
Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind
es 2 Abteilungen).
Unbefangenheitsprobe
Vor
der Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer
Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle
der Tätowiernummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht
identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung. Die
Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prüfung.
Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren
Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste
Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der
Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungsnachweis
den Vermerk ,,Unbefangenheitsprobe / Verhaltenstest nicht bestanden" -
eintragen.
Bewertung
Hunde,
die im Teil A nicht die erforderlichen 70% der Punkte erreichen, werden nicht
zur Prüfung in den Verkehrsteil auf öffentliches Gelände mitgenommen.
Am
Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein
Werturteil ,,Bestanden" oder ,,Nicht bestanden" vom Richter bekannt gegeben.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im ,,Teil A" 70 % (mind. 42 Punkte) der
maximal zu erreichenden Punktzahl und im ,,Teil B" die Übungen vom
Leistungsrichter als ausreichend erachtet wurden.
Das
zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-,
Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die
Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes
Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis
einzutragen.
Disziplinarrecht (nicht mehr
in der Broschüre aufgeführt)
Der Veranstaltungsleiter ist für die
Gewährung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände
verantwortlich. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von
Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden.
Grobe Verstöße des HF gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die
PO, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können
zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der LR hat in diesen Fällen an die
zuständigen Verbands- /Vereinsgremien eine Meldung abzugeben Von dort wird von
den Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zu Beschluss über eine
Disziplinarstrafe führen kann. Ein Ausschluss einer Person aus dem
Verein/Verband kann in den jeweiligen Fachorganen publiziert werden.
Das Urteil des LR ist unanfechtbar.
Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und
evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die
sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR
beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher
Form beim zuständigen Verband / Verein einzureichen. Sie kann nur über die
Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss von dem Beschwerdeführer, dem
1. Vorsitzenden des Vereins und einem weiteren Zeugen unterschrieben sein.
Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen.
Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf
Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht
als Beweise.
(Teil A) Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede
Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der
linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt.
In der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung
ist nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als
Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF
sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen
von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF
aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so
hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung
des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der
Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der
LR gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen,
Halt, Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist
jedoch dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das
Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der
Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist
ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen
muss der Hund bei Fuß geführt werden.
Halsbandpflicht / Mitführen
der Führleine (nicht mehr aufgeführt)
Aus versicherungstechnischen Gründen
hat der HF während des gesamten Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen.
Dies schließt ein, dass der Hund entweder auch ständig das Halsband oder
alternativ das Brustgeschirr tragen muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und
auch das Brustgeschirr gestattet. Verboten sind Halsbänder mit Stacheln,
Krallen, Haken oder solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Attrappen
angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit zusätzlichen Schnallungen.
1. Leinenführigkeit (15 Punkte) Hörzeichen “Fuß”
Von
der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband
oder Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen ,,Fuß"
freudig zu folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein.
Zu
Beginn der Übung hat der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten, eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15
Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils
10 Schritte. In der normalen Gangart ist dann mindestens eine Rechts-, Links-
und Kehrtwendung auszuführen. Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in
Kniehöhe an der linken Seite des HF zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder
seitlich laufen. Die Kehrtwendung ist vom HF als Linkskehrtwendung zu zeigen.
Nur
beim Angehen und beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen ,,Fuß"
gestattet. Bleibt der HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des
HF zu setzen. Der HF darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und
insbesondere nicht an den evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die
Führleine soll während des Führens in der linken Hand gehalten werden und muss
durchhängen. Auf Anweisung des LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe
von mindestens vier Personen. Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu
halten. Die Gruppe hat sich durcheinander zu bewegen.
Zurückbleiben,
Vordrängen, seitliches Abweichen des Hundes sowie zögerndes Verharren des HF
bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch
die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der
Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal
rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens
einmal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es
freigestellt, eine Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem
Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung (180 Grad)
Die Durchführung
der Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als
Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF
herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an
der linken Seite des HF) zeigen.
2. Freifolge (15 Punkte) Hörzeichen “Fuß”
Auf
Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt
sich die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in
die vom Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem Freifolgenden Hund
sofort wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach
Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann
die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.
3. Sitzübung (10 Punkte) Hörzeichen “Sitz”
Von
der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen
"Sitz" schnell zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht
oder sich umsieht. Nach weiteren 30 Schritt bleibt der
HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Richters
geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechter Seite
Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich legt oder stehen
bleibt, werden hierfür 5 Punkte entwertet.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte) Hörzeichen
“Platz”, “Hier”, “Fuß”
Von
der Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen
,,Fuß" geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das
Hörzeichen ,,Platz" schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den
Hund und ohne sich umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritte in gerader Richtung
weiter, dreht sich sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf
Anweisung des LR ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller
Gangart hat sich der Hund seinem HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen.
Auf das Hörzeichen, ,,Fuß" hat sich der Hund neben seinen HF zusetzen.
Bleibt
der Hund stehen oder setzt er sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5
Punkte entwertet.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte) Hörzeichen
“Platz”, “Sitz”
Zu
Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem
vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine
oder sonst einen Gegenstand beim Hund, zu belassen. Der HF entfernt sich 30
Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf.
Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung
tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere Richteranweisung
nimmt er ihn mit dem Hörzeichen ,,Sitz" in die Grundstellung. Sitzt steht
oder liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich
mehr als eine Körperlänge vom Abliegeplatz, ist die
Übung nicht bestanden.
Unruhiges
Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft.
Hündinnen
sind nach Möglichkeit getrennt abzulegen. Ein Hund, der bei den Übungen 1 bis 5
nicht mindestens 70% (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung
aus.
(Teil B) Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die
nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten
Umfeld innerhalb von geschlossenen Ortschaften statt. Der LR legt mit dem PL
fest, wo und wie die Übungen im Öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder
Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf hierbei nicht
beeinträchtigt werden.
Die
Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer Eigenart einen
erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch
oberflächliche Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Die teilnehmenden Hunde sind
einzeln vorzuführen und sind individuell zu überprüfen.
Punkte
werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht vergeben. Für das Bestehen
dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im Verkehr /
Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. Mangelhaft gezeigte Einzelübungen können nicht mit sehr
gut gezeigten Leistungen kompensiert werden.
Die
nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR
individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist
berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen
bzw. zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppen
Auf
Anweisung des Leistungsrichters begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der LR folgt dem Team in
angemessener Entfernung.
Der
Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine mit der Schulter
in Kniehöhe des HF - willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber
hat sich der Hund gleichgültig zu verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von
einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich
neutral und unbeeindruckt zeigen. HF und Hund gehen weiter durch eine
aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den
HF anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch HF
neben ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung
ruhig verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der
angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von
hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem
Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden
nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich
der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet.
Der angeleinte
Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der
HF geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines
der Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen.
Während HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe
wird herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund
auf Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und
unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der
HF geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei
Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger
entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen
vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei
Fuß gehen, darf die Überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht
belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in
die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und HF überholen und ihnen wieder entgegen
kommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim
Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund
neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen ,,Fuß" wiederholen oder
den Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen
Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf
Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und
befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF
begibt sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf
stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant
(Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von
etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich
während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den Vorbeigeführten
Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an
der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird
der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung
Es
bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen
mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle
Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten
Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.
Quelle: VDH Prüfungsordnung